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Eingangsabgabenbefreiung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Befreiung von der Verpflichtung, für eingeführte Waren Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern zahlen zu müssen.

    Vgl. auch Freimengen.

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