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Einkaufsgenossenschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bezugsgenossenschaft. Genossenschaftlich organisiertes Beschaffungsunternehmen von Einzelhändlern, Handwerkern oder Landwirten mit der Absicht eines koordinierten oder gemeinsamen Einkaufs von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Handelswaren, Anlagen u. ä. (z. B. Einzelhandels-, Metzger- und Bäckereinkaufsgenossenschaften, landwirtschaftliche Bezugsgenossenschaften). Durch die Zusammenfassung der Nachfrage ergeben sich für das Genossenschaftsmitglied günstigere Einkaufskonditionen und Lagerkosten. Durch die Bildung von gegengewichtiger Marktmacht auf der Nachfrageseite wird die Wettbewerbsposition der Mitglieder der Genossenschaft gestärkt. Die reinen Einkaufsgenossenschaften haben an Bedeutung verloren, da der genossenschaftliche Geschäftsbetrieb immer mehr an Förderungsleistungen im Absatz- und Servicebereich übernommen hat (Bezugs- und Absatzgenossenschaft).
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