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Einkaufsgenossenschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    sind genossenschaftliche Beschaffungsunternehmen von Einzelhändlern, Handwerkern und Landwirten mit der Absicht eines koordinierten oder gemeinsamen Einkaufs von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Waren, Anlagen u. ä. (Edeka, Metzger- und Bäckereinkaufsgenossenschaften, landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzgenossenschaften als Primär- und Hauptgenossenschaften). Durch die Zusammenfassung der Nachfrage ergeben sich für das Genossenschaftsmitglied günstigere Einkaufskonditionen, Beschaffungspreise und Lagerkosten. Letztlich wird durch die Bildung von gegengewichtiger Marktmacht auf der Nachfrageseite der Mitglieder der Genossenschaften deren Wettbewerbsposition nachhaltig gestärkt. Die reinen Einkaufsgenossenschaften haben an Bedeutung verloren, da der genossenschaftliche Geschäftsbetrieb immer mehr an Förderungsleisungen im Absatz- und Servicebereich übernommen hat. Grundsätzlich hat sich sogar eine Entwicklung zur Full-Service-Genossenschaft ergeben.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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