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Einkaufspolitik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Teilgebiet der Unternehmenspolitik, das sich mit der Bestimmung von Zielen des Einkaufs und der Festlegung von Instrumenten zur Zielverwirklichung befasst. Wesentliche Ziele der Einkaufspolitik sind die Sicherung der Versorgung mit dem in quantitativer und qualitativer Hinsicht richtigen Material sowie die Minimierung der damit verbundenen Kosten. Die Gewichtung der einzelnen Ziele erfolgt in Abstimmung mit der Unternehmenspolitik.
Teilbereiche: a) Die Kontraktpolitik beinhaltet die vertragliche Ausgestaltung des Einkaufs sowie die Festlegung von Preisen, Konditionen und Gewährleistungsansprüchen. Mögliche Vertragsformen sind Rahmenverträge, Abrufverträge und Sukzessivlieferungsverträge. Während bei Rahmenverträgen die Qualität der Ware und die Liefer- und Zahlungsbedingungen festgelegt werden, beinhalten Abrufverträge zusätzlich Spannbreiten bez. des Preises und der Liefermenge, die innerhalb eines festgelegten Zeitraumes abgenommen werden muss. Darüber hinausgehende Vereinbarungen bez. der Lieferzeitpunkte werden in Sukzessivlieferungsverträgen getroffen. Inhalt der Preisgestaltung ist die Bildung fixer oder variabler Preise. Variable Preise können sich z.B. an den tagesüblichen Listen- bzw. Börsenpreisen orientieren oder durch Bindung an Lohn- oder Rohstoffindizes an Veränderungen in der Kostenstruktur der Lieferanten. Eine weitere Einflussmöglichkeit auf den Einkaufspreis ist die Vereinbarung von Preiskonditionen, wie die Gewährung von Rabatten, Boni oder Skonti sowie die Vereinbarung der Lieferkonditionen wie z.B. "frei Haus" oder "ab Werk". Gewährleistungsansprüche beschreiben das Recht auf Wandlung, Lieferung mangelfreier Ware, Preisminderung oder Schadensersatz, soweit die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges fehlerbehaftet war.
b) Lieferantenpolitik: Teilbereiche sind die Lieferantenauswahl, die Lieferantenbeeinflussung und die Festlegung der Form organisatorischer Zusammenarbeit mit dem Lieferanten.
(1) Einflussfaktoren auf die Lieferantenauswahl sind Preis und Qualität der Ware, Preis- und Lieferkonditionen, der Lieferservice und die Möglichkeit zu Gegengeschäften. Entscheidungstatbestände der Lieferantenauswahl sind Anzahl und Größe der Lieferanten. Während ein Lieferant (single sourcing) i.d.R. gleichbleibende Qualität der eingekauften Waren und eine reibungslose Abwicklung des Bestellvorganges ermöglicht, liegen die Vorteile bei der Wahl mehrerer Lieferanten (multible sourcing) v.a. in der besseren Markt- und Preistransparenz, sowie in einer gesicherteren Beschaffung. Einflussfaktoren auf Entscheidungen bez. der Lieferantengröße bilden neben Preis, Qualität und Konditionen die Flexibilität des Lieferanten und das zu erwartende Abhängigkeitsverhältnis voneinander.
(2) Ein Aufgabenbereich der Lieferantenbeeinflussung ist die Lieferantenpflege. Sie befasst sich mit der Unterhaltung guter Beziehungen zum Lieferanten sowie mit dem Aufbau bzw. der Erhaltung eines guten Lieferanten-Images (SRM - Supplier Relationship Management).
(3) Die Gestaltung der Form organisatorischer Zusammenarbeit mit dem Lieferanten im Rahmen der Lieferantenpolitik beinhaltet Maßnahmen der Lieferantenförderung und -entwicklung. Die Lieferantenförderung ist die aktive Unterstützung des Lieferanten bei der Lösung betrieblicher Probleme (z.B. durch Schulungen oder Beratungen). Die Lieferantenentwicklung befasst sich dagegen mit dem Aufbau neuer Anbieter zur Deckung einer bisher nicht oder unbefriedigend erfüllten Nachfrage.
c) Die Anpassung der Einkaufspolitik an wirtschaftliche Schwankungen des Beschaffungsmarktes erfolgt im Rahmen der Marktanpassung. Sich wandelnde konjunkturelle Entwicklungen führen zu wechselnder Aufteilung der Verhandlungsmacht auf dem Markt. So können z.B. durch antizyklisches Einkaufsverhalten Preisvorteile genutzt und kurzfristig auftretende Angebotslücken abgedeckt werden.
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