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Revision von Einmütigkeit vom 19.02.2018 - 16:03

Einmütigkeit

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    Einmütigkeit besteht, wenn die Präferenzen von Entscheidern übereinstimmen. Eine (fiktive) demokratische Abstimmung in einer Gruppe einmütiger Entscheider würde stets einstimmig ausfallen.

    Orientieren sich zwei Entscheider A und B am Bernoulli-Prinzip, so besteht zwischen ihnen Einmütigkeit über die Bewertung eines unsicheren Ergebnises, wenn die Nutzenfunktionen von A und B bezüglich des Ergebnisses bis auf eine positiv lineare Transformation übereinstimmen. Einmütigkeit kann durch explizite Teilungsregeln (Regeln zur Aufteilung des Ergebnisses an die daran Beteiligten) oder über den Kapitalmarkt, d.h. durch Handeln mit Wertpapieren (und damit durch implizite Teilung des Ergebnisses) hergestellt werden.

    Einmütigkeit hat große Bedeutung für die Fundierung von Unternehmenszielen. Bspw. muss streng genommen Einmütigkeit unter den Eigenkapitalgebern einer Unternehmung bestehen, wenn dem Management ein eindeutiges Unternehmensziel (etwa: Steigerung des Marktwertes des Eigenkapitals) vorgegeben werden soll.

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