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Einstimmigkeitsregel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Demokratisches Abstimmungsverfahren, bei dem eine Alternative nur dann als beschlossen gilt, wenn alle Teilnehmer der Abstimmung (bzw. alle Abstimmungsberechtigten) ihr zustimmen. Voraussetzung ist die Kenntnis der Konsequenzen, wenn keine Alternative die erforderliche Stimmenzahl erhält. Typischerweise gilt dann der Status Quo als beschlossen.

    2. Bedeutung und Kritik: Wie v.a. K. Wicksell gezeigt hat, ist die Einstimmigkeitsregel vereinbar mit dem Pareto-Optimum in gesellschaftlichen Entscheidungssituationen. Andere Autoren kritisieren, dass es bei der Einstimmigkeitsregel zwar keine Kosten eines Überstimmtwerdens gibt, dafür aber prohibitiv hohe Konsensbildungskosten.

    Vgl. auch Kassationskollegialität, Mehrheitsprinzip.

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