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Einzel-Arbeitsvertrag
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einzelner zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag. Im Einzelarbeitsvertrag ist notwendig geregelt, dass der Arbeitnehmer eingestellt wird, wann er eingestellt wird und als was er eingestellt wird. Der Umfang gegenseitiger Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis ergibt sich aus den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, auch aus vertraglichen Einheitsregelungen. Im Einzelarbeitsvertrag sind oft zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers (z.B. Gratifikationen, Prämien, Zulagen) geregelt. In aller Regel ist der Einzelarbeitsvertrag nicht zwischen den Parteien ausgehandelt, sondern vom Arbeitgeber vorformuliert. Deshalb unterliegt er regelmäßig einer AGB-Kontrolle (Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht).
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