Einzelschadenexzedent
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrags, mit der der Rückversicherer für ein einzelnes Originalrisiko die Haftung ab dem Eintritt einer gewissen Schadenhöhe (Fallpriorität) oder den darüber hinaus gehenden Schaden bis zur Haftungshöchstgrenze (Teilhaftung) übernimmt.
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Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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