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Einzelschadenexzedent
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Durch den Einzelschadenexzedent übernimmt der Rückversicherer für ein einzelnes Originalrisiko die Haftung ab dem Eintritt einer gewissen Schadenhöhe (Fallpriorität) oder den darüber hinaus gehenden Schaden bis zur Haftungshöchstgrenze (Teilhaftung).
2. Einordnung: Übliche Form des nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrags.
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