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Electronic Government

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    E-Government. 1. Begriff: Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten mithilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien. Electronic Government ist eine Sonderform des Electronic Business, wobei ein Amt oder eine Behörde als Partei in Erscheinung tritt und mit Bürgern oder Unternehmen interagiert (z.B. Durchführung von Steuererklärung oder Kfz-Zulassung).

    2. Ziele: Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Sektor (Allokationsfunktion); Organisation von Austauschprozessen mit dem Verwaltungsumfeld (sog. virtuelles Rathaus); Verbesserung der Standortbedingungen; gesellschaftspolitische Mitgestaltung der Beziehungen Bürger und Staat (spiegelt sich in Begriffen wie z.B. elektronische Demokratie (Electronic Democracy) und elektronische Briefwahl; gesellschaftspolitische Gestaltungsfunktion).

    3. Ausdifferenzierung von Electronic Government in systemsteuernde und systembildende Funktion: Systemsteuernde Funktion bezieht sich auf die Standardisierung und Verbesserung bisheriger Problemlösungs- und Wertschöpfungsprozesse mithilfe der IuK-Technik. Systembildende Funktion bezieht sich auf ganz neue Formen und Strukturen öffentlicher Leistungsprozesse und deren Wertschöpfung, etwa durch Verlagerung einzelner Aktivitäten auf den Bürger, durch Vernetzung sowie durch Schaffung bisher nicht möglicher Mitwirkungen und Einflussnahme auf öffentliche Informationsverarbeitungsprozesse.

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