elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. ELStAM, §39e EStG; seit dem 1.1.2013 speichert das Bundeszentralamt für Steuern für jeden Arbeitnehmer unter seiner Steueridentifikationsnummer (IdNr) grundsätzlich automatisiert die Steuerklasse, die zu berücksichtigenden Kinder und Kinderfreibeträge und sonstige Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Freibeträge).Weiterhin sind abrufbar gespeichert:
- die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinchaft sowie Datum des Eintritts oder Austritts,
- der melderechtliche Familienstand, sowie der Tag der Begründung oder Auflösung des Familienstands und bei Verheirateten die Steueridentifikationsnummer (IdNr) des Ehegatten,
- Kinder mit ihrer Identifikationsnummer
Der Arbeitgeber ruft die ELStAM ab, speichert sie in seiner Lohnbuchführung und gibt elektronische Rückmeldungen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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