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elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

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    Abk. ELStAM, §39e EStG; ab dem 1.1.2012 wird der Verfahrensweg von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur Aushändigung an den Arbeitgeber durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt. Dabei werden die bisherigen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer beibehalten. Der Arbeitgeber ruft die ELStAM ab, speichert sie in seiner Lohnbuchführung und gibt elektronische Rückmeldungen. Die bislang für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten zuständigen Behörden liefern die weiteren benötigten Daten. Dies alles wird möglich durch die Steueridentifikationsnummer (IdNr.).

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