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elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. ELStAM, §39e EStG; seit dem 1.1.2013 speichert das Bundeszentralamt für Steuern für jeden Arbeitnehmer unter seiner Steueridentifikationsnummer (IdNr) grundsätzlich automatisiert die Steuerklasse, die zu berücksichtigenden Kinder und Kinderfreibeträge und sonstige Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Freibeträge).Weiterhin sind abrufbar gespeichert:

    • die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinchaft sowie Datum des Eintritts oder Austritts,
    • der melderechtliche Familienstand, sowie der Tag der Begründung oder Auflösung des Familienstands und bei Verheirateten die  Steueridentifikationsnummer (IdNr) des Ehegatten,
    • Kinder mit ihrer Identifikationsnummer   

    Der Arbeitgeber ruft die ELStAM ab, speichert sie in seiner Lohnbuchführung und gibt elektronische Rückmeldungen. 

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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