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- Revision von elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 22.01.2016 - 14:18
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- Revision von elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 06.11.2013 - 10:16
- Revision von elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 15.11.2012 - 13:48
- Revision von elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 07.04.2011 - 14:15
elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Abk. ELStAM, §39e EStG; seit dem 1.1.2013 speichert das Bundeszentralamt für Steuern für jeden Arbeitnehmer unter seiner Steueridentifikationsnummer (IdNr) grundsätzlich automatisiert die Steuerklasse, die zu berücksichtigenden Kinder und Kinderfreibeträge und sonstige Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Freibeträge).Weiterhin sind abrufbar gespeichert:
- die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinchaft sowie Datum des Eintritts oder Austritts,
- der melderechtliche Familienstand, sowie der Tag der Begründung oder Auflösung des Familienstands und bei Verheirateten die Steueridentifikationsnummer (IdNr) des Ehegatten,
- Kinder mit ihrer Identifikationsnummer
Der Arbeitgeber ruft die ELStAM ab, speichert sie in seiner Lohnbuchführung und gibt elektronische Rückmeldungen.
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