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elektronischer Zahlungsverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Beleglose Erfassung und Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

    2. Verfahren: a) Im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr mit Banken, bei dem die Daten beleghaft eingereichter Zahlungsaufträge beim erstbeauftragten Kreditinstitut über Eingabeterminals auf elektronische Datenträger übertragen und anschließend im Datenträgeraustauschverfahren oder mittels Datenfernübertragung an das endbegünstigte Institut weitergeleitet werden, das die eingehenden Aufträge ohne Erstellung eines Beleges auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutschreibt.

    b) Im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr mit Nichtbanken i.w.S.,
    (1) bei dem der Bankkunde Lastschriften und Überweisungen in elektronischer Form ausstellt (Homebanking, Selbstbedienungsbank, Onlinedienste) und anschließend an die Kreditwirtschaft mittels Datenträgeraustausch oder Datenfernübertragung zur weiteren beleglosen Bearbeitung etc. leitet,
    (2) bei dem der Handel (Kartenakzeptant) die mit einer Zahlungskarte ausgelösten Zahlungsvorgänge bereits an entsprechenden Terminals elektronisch erfasst (Point of Sale Banking, Electronic Cash) und anschließend, wie oben beschrieben, an die Kreditwirtschaft zur Ausführung weiterleitet.

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