Direkt zum Inhalt

Endrechnung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechnung (oder ggf. Gutschrift) über einen Liefer- oder Leistungsvorgang, für den zuvor bereits eine Anzahlung verlangt wurde. Da auch für die Anzahlung bereits eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt werden durfte, muss in der Gestaltung der Endrechnung gesichert sein, dass der Empfänger der Endrechnung nicht irrtümlich nochmals die Vorsteuer für den gesamten Rechnungsbetrag geltend machen kann. Daher wird gesetzlich verlangt, dass in einer Endrechnung die vor Ausführung der Leistung vereinnahmten Teilentgelte und Vorsteuerbeträge offen abzusetzen sind (§ 14 V UStG). Einzelheiten, was die Finanzverwaltung an Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung einer Endrechnung verlangt, enthält R 14.8 UStAE.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Endrechnung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Endrechnung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/endrechnung-36607 node36607 Endrechnung node42761 Rechnung node36607->node42761 node34810 Gutschrift node36607->node34810 node47118 Vorsteuerabzug node42761->node47118 node34810->node42761 node36101 Handelsvertreter node36101->node34810 node37032 Nettoumsatz node37032->node34810 node28068 Belastung node28068->node34810 node49603 Umsatzsteuer node49603->node42761 node49340 Unternehmer node49340->node42761 node37616 Innenumsätze node37616->node42761
    Mindmap Endrechnung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/endrechnung-36607 node36607 Endrechnung node42761 Rechnung node36607->node42761 node34810 Gutschrift node36607->node34810

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete