Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom 21.8.2009 (BGBl. I 2870) m.spät.Änd, ist der hauptsächliche Gegenstand des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze (BGBl. I ebenda). Das EnLAG dient der Beschleunigung des Baus von 24 Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV). Diese Leitungen sind für die Einspeisung des Stroms aus Windenergie und konventionellen Kraftwerken sowie für den EU-weiten Stromhandel erforderlich. Ebenso ermöglicht das Gesetz den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene als Pilotvorhaben.
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