Entgeltfunktion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
funktionale Darstellung der (mehrdimensionalen) Abhängigkeit der Höhe des vereinbarten Entgelts vom Umfang oder anderen quantitativen Merkmalen der bereitgestellten oder gelieferten Leistung, der Zahl der vereinbarten Bemessungseinheiten oder anderen Einflussgrößen (z.B. Vordispositionsdauer, Liefer- oder Leistungszeitpunkt, Zahlungsfristen).
Beispiele: Verkehrstarife, Entgeltregelungen in Stromlieferverträgen oder bei Mietfahrzeugen.
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