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Revision von Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vom 13.07.2009 - 14:04
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
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erhalten Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen und auch nicht mit einer anderen Person außer ihren eigenen Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben; der Betrag beläuft sich auf 1.308 Euro im Jahr (§ 24b EStG).
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