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Entscheidungsfeld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Das Entscheidungsfeld umfasst alle Größen, die für die Darstellung eines Entscheidungsproblems notwendig sind. Zum Entscheidungsfeld gehören die Handlungsalternativen, die Restriktionen, die die Menge der möglichen Alternativen einschränken, die Ergebnisse der Alternativen, die möglichen Umweltzustände und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten.

    2. Bestandteile: Handlungsalternativen bezeichnen einander ausschließende, mögliche Maßnahmen des Entscheiders. Eine Handlungsalternative wird durch eine Menge von Entscheidungsparametern beschrieben. Die Alternativenmenge wird auch als Aktionsraum oder Aktionsfeld bezeichnet. Restriktionen für den Aktionsraum können technischer oder wirtschaftlicher Natur sein. Ergebnisse der Alternativen beschreiben Konstellationen der Ausprägungen der Zielgrößen des Entscheiders. Umweltzustände sind Ausprägungen entscheidungsrelevanter, jedoch vom Entscheider nicht beeinflussbarer Daten.

    Vgl. auch Ergebnismatrix.

    3. Einordnung: Die Beschreibung des Entscheidungsfeldes ist der zentrale Bestandteil der Darstellung eines Entscheidungsproblems. Für die eigentliche Entscheidung ist jedoch zusätzlich eine Entscheidungsregel festzulegen. Diese beinhaltet eine Präferenzfunktion für die Alternativen sowie eine Funktionsvorschrift (Maximierung, Minimierung, Satisfizierung).

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