Direkt zum Inhalt

Entscheidungstheorie

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Gegenstand
    2. Charakterisierung und Teilgebiete
    3. Entscheidungstheorie als Theorie des Rationalverhaltens
    4. Die Theorie des beschränkten Rationalverhaltens

    Gegenstand

    Die Entscheidungstheorie befasst sich mit dem Entscheidungsverhalten von Individuen (Theorien der Individualentscheidungen) und Gruppen bzw. Organisationen (Theorie der Kollektiventscheidungen).

    Vgl. auch Individualentscheidung, Kollektiventscheidung.

    Die Absicht entscheidungstheoretischer Untersuchungen kann deskriptiver oder normativer Natur sein:
    (1) Bei deskriptiver Zwecksetzung soll das Zustandekommen von Entscheidungen gezeigt werden: Ablauf und Ergebnis von Entscheidungsprozessen sind zu klären (deskriptive Entscheidungstheorie, auch empirisch-realistische Entscheidungstheorie).


    (2) Die normative Fragestellung prüft, wie Individuen oder Gruppen entscheiden sollen. I.d.R. wird dabei von den erfahrungsgemäß feststellbaren oder als Annahme unterstellten Zielen der Entscheidungsträger ausgegangen (praktisch-normative Entscheidungstheorie); es können auch Aussagen über zu verfolgende Ziele gemacht werden (bekennend-normative Entscheidungstheorie).

    Charakterisierung und Teilgebiete

    Ursprünglich aus der nationalökonomischen Theorie des Homo oeconomicus entwickelt, wandelt sich die Entscheidungstheorie immer mehr zu einem interdisziplinären Forschungsgebiet, zu dem Statistik, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Politologie, Militärwissenschaften, Logistik, Kybernetik, Kommunikationsforschung, Informationstheorie, Psychologie und Soziologie Beiträge leisten, von dem diese aber auch Anregungen empfangen.

    In dieser Entwicklung zeichnet sich eine Zweiteilung der entscheidungstheoretischen Forschung ab in die formale Entscheidungslogik mit vorwiegend normativer Fragestellung und in die sozialwissenschaftliche Entscheidungstheorie (Behavioral Decisionmaking Theory) mit v.a. deskriptiver Zwecksetzung.

    1. Die Entscheidungslogik ist durch die strenge Forderung nach Axiomatisierung der Aussagensysteme charakterisiert (mathematische und logische Entscheidungskalküle). Sie ist eine Theorie des Rationalverhaltens. Zur Entscheidungslogik zählen in erster Linie die statistische Entscheidungstheorie, die Ökonometrie, die Theorie der strategischen Spiele und die Ansätze des Operations Research (OR).

    2. Sozialwissenschaftliche Entscheidungstheorie verwirft die Annahme einer absoluten Rationalität menschlicher Entscheidungen, die als Konstruktion für wissenschaftliche Analysen häufig verwendet wird. Im Einklang mit psychologischen und soziologischen Erkenntnissen bezieht sie die vielfachen individuellen und sozialen Begrenzungsfaktoren der menschlichen Rationalität in die Analyse ein. Sie kann somit als Theorie der „intendierten” (beabsichtigten), jedoch beschränkten Rationalität (relative Rationalität) bezeichnet werden. Die berücksichtigten Beschränkungen sind vorwiegend kognitiver Art (z.B. die beschränkte Informationsverarbeitungskapazität des Menschen, die Bindung an kulturelle Tabus u.a.). Durch die Betonung des zeitlichen Ablaufes einer Entscheidung in der sozialwissenschaftlichen Entscheidungstheorie gewinnen die Theorie der Anspruchsanpassung, die sozialpsychologische Konflikttheorie sowie Fragen der Koordination, der stufenweisen (sukzessiven) Entscheidung, der Mehrpersonenentscheidung und der Rückkoppelungsinformationen an Bedeutung (Principal/Agent-Beziehung).

    Entscheidungstheorie als Theorie des Rationalverhaltens

    1. Die Entscheidungstheorie geht davon aus, dass sich das Individuum vor eine Anzahl von Alternativen gestellt sieht, von denen eine auszuwählen ist. Die Auswahl erfolgt aufgrund von Präferenzen (Höhen-, Arten-, Sicherheits-, Zeitpräferenz), die dem Individuum die Ordnung von Konsequenzen der Alternativen gestatten. In einem mathematischen Entscheidungsmodell werden die Alternativen durch die Aktionsparameter bzw. die Instrumentalvariablen zum Ausdruck gebracht. Die Ausprägungen der Erwartungsvariablen geben die Konsequenzen wieder.

    2. Die Zielfunktion (Entscheidungsfunktion) steht für die Präferenzen bzw. Ziele des Entscheidungsträgers. Definitionsfunktionen enthalten die definitorischen Zusammenhänge zwischen den Variablen der Zielfunktion. Erklärungsfunktionen bilden den Zusammenhang zwischen Zielvariablen und Aktionsparametern ab. Schließlich existieren i.d.R. eine Reihe von Nebenbedingungen. Sie geben an, in welchem Bereich die Variablen des Entscheidungsmodells variieren dürfen. Zur Verdeutlichung sei die Struktur eines einfachen Optimierungsmodells kurz angedeutet. Es dient der Bestimmung des gewinnmaximalen Produktionsprogramms unter Nebenbedingungen:

    Zielfunktion

    (Entscheidungsfunktion): G → max! (Euro)
    Definitionsfunktion: G = E

    K(Euro)
    Erklärungsfunktionen: E = p1 x1 + p2 x2;
    K = 1.200 Euro


    Nebenbedingungen:

    a x1 + b x2 ≤ 300 (Std., Maschine I)
    c x1 + d x2 ≤ 240 (Std., Maschine II)
    x1 ≥ 0 (Stück)
    x2 ≥ 0 (Stück)

    wobei: G = Gewinn; E = Erlös; K = Kosten; x1, x2 = Produktmengen der Produkte 1 und 2; p1, p2 =Verkaufspreise der Produkte 1 und 2; a, b, c, d = benötigte Bearbeitungszeit pro Stück der Produkte 1 und 2 auf den Maschinen I und II. a, b, c, d sind bei gegebenem technologischen Stand des Produktionsprozesses vom Entscheidungsträger nicht beeinflussbar (Daten). Auch die Absatzpreise sind im vorliegenden Fall Daten. Aktionsparameter stellen die Produktmengen x1 und x2 dar; Erwartungsparameter ist der Gewinn. Die Entscheidungsregel lautet: „Produziere diejenige Produktmenge, die den größten Gewinn bringt!”

    3. Sieht man von den allgemeinen Grundlagen ab, so lässt sich in der Theorie des Rationalverhaltens zwischen Entscheidungen unter Sicherheit, Risiko und Unsicherheit differenzieren.

    a) Im Fall der Entscheidung unter Sicherheit sind alle Alternativen einschließlich ihrer Konsequenzen bekannt (deterministische Entscheidungsmodelle).

    b) Im Risikofall sind die Alternativen ebenfalls bekannt; sie führen aber nicht zu eindeutigen Konsequenzen. Über den Eintritt der Konsequenzen liegt eine Wahrscheinlichkeitsverteilung vor (stochastische Entscheidungsmodelle).

    c) Bei Entscheidungen unter Unsicherheit sind über den Eintritt spezifischer Konsequenzen nicht einmal Wahrscheinlichkeiten gegeben.

    Die klassische Konzeption des Homo oeconomicus stellt im Wesentlichen eine Theorie der Entscheidungen unter Sicherheit dar. Der Homo oeconomicus, ein Modell des rational handelnden, vollkommen informierten, „seismographisch” und unendlich schnell reagierenden Entscheidungsträgers, ist in der Lage, eine schwache Ordnung seiner Alternativen vorzunehmen, d.h., er besitzt eine Präferenzordnung, und es gilt das Transitivitätsaxiom (wenn gilt a R b und b R c, dann gilt auch: a R c, wobei R = „wird vorgezogen gegenüber”). Verschiedentlich wird auch noch die Konsistenz der Präferenzordnung im Zeitablauf gefordert. Schließlich trifft der Homo oeconomicus seine Wahl, indem er „etwas” maximiert (z.B. Gewinn) oder minimiert (z.B. Kosten).

    4. Nicht nur die klassische Konzeption führt hierzu die Nutzenmaximierung ein. In der Wirtschaftstheorie sind in diesem Zusammenhang die Gossenschen Gesetze (1953) bekannt geworden. Das Erste Gossensche Gesetz beinhaltet die Erfahrungstatsache, dass der Nutzen, den eine zusätzliche Einheit eines Gutes bringt (Grenznutzen) mit zunehmender Sättigung sinkt. Das Zweite Gesetz, das Gesetz vom Ausgleich der Grenznutzen, besagt, das Einkommen werde so auf die verschiedenen Güterkategorien verteilt, dass der Nutzenzuwachs bei allen Ausgaben gleich ist.

    Die Nutzenproblematik zeigt sich bes. in der ordinalen oder kardinalen Nutzenmessung: Frühe Wirtschaftstheoretiker nehmen den Gesamtnutzen als Summe unabhängiger Einzelnutzen an. Edgeworth berücksichtigt -  von der kardialen Nutzentheorie herkommend - mit den Indifferenzkurven (geometrische Örter unterschiedlicher Güterkombinationen, die gleichen Gesamtnutzen stiften) auch unabhängige Einzelnutzen (1881). Pareto vertritt zwar die ordinale Nutzentheorie, weist aber nach, dass das Instrument „Indifferenzkurvensystem” dieselben Ergebnisse zulässt wie die Grenznutzentheorie (Wahlhandlungstheorie; Axiome: Indifferenzkurven sind links-gekrümmt und schneiden sich nicht; der Entscheidungsträger maximiert seinen Nutzen). Erst in neuerer Zeit haben, auf der Basis empirischer Untersuchungen, Ansätze zur kardinalen Nutzenmessung wieder an Bedeutung gewonnen.

    5. Nicht nur beim Einpersonenaktor spielt die Nutzentheorie eine große Rolle. Die umstrittene Theorie der Sozialwahlfunktion (in der Makroökonomik: Welfare Economics) verlässt den Homo oeconomicus insofern, als sie dem Mehrpersonencharakter Rechnung trägt. Sie versucht aus den heterogenen individuellen Präferenzen der Organisationsteilnehmer eine eindeutige Präferenzordnung der Mehrpersoneneinheit abzuleiten. Unter der Voraussetzung kardinaler Messbarkeit lässt sich der Sozialnutzen z.B. durch Summation der Individualnutzen oder durch Gewichtung der Individualnutzen mit einem Sozialindex und anschließende Summation bestimmen.

    Bei der Präferenzordnung handelt es sich um einen zentralen Begriff der Theorie des Rationalverhaltens. Das Beispiel des Indifferenzkurvensystems diene seiner Verdeutlichung: ein Haushalt kann aufgrund seines Einkommens (Einkommensgerade AB) mehrere Kombinationen von Brötchen und Schokolade wählen (alle innerhalb des Dreiecks OAB); vgl. Abbildung „Entscheidungstheorie - Indifferenzkurvensystem”.

    Es handelt rational im Sinn des Homo oeconomicus. Kombinationen, die ihm gleichen Nutzen stiften, liegen in einem Koordinatensystem auf derselben Indifferenzkurve. Der Entscheidungsträger wählt die Kombination N, die auf einer Indifferenzkurve liegt, welche die Einkommensgrade berührt. Kombinationen auf U4 und U5 würden ihm zwar höheren Nutzen bringen, liegen aber außerhalb seiner Möglichkeiten. Bei Entscheidungen unter Risiko werden zunächst nur objektive Wahrscheinlichkeiten für das Eintreffen der Konsequenzen bekannter Alternativen anerkannt. Gewählt wird die Alternative mit dem maximalen Erwartungswert. Die jüngere Theorie verwendet v.a. subjektive Wahrscheinlichkeiten (Schätzungen). Maximiert wird i.d.R. der subjektiv erwartete Nutzen. Entscheidungen unter Unsicherheit sind nicht notwendigerweise mit der Spieltheorie verbunden. Beide Gesichtspunkte erfahren aber durch die Annahme unbekannter Entscheidungen des Gegenspielers oft eine gemeinsame Untersuchung (Spiele gegen die Natur). Zur Erklärung des Rationalverhaltens unter Unsicherheit bestehen sehr unterschiedliche Entwürfe. Eine dieser normativen Entscheidungsregeln wird im Folgenden unter Verwendung des spieltheoretischen Instruments der Entscheidungsmatrix beispielhaft dargestellt.

    Zwei Alternativen A1, A2 sollen jeweils zwei Ergebnisse (e11, e12; e21, e22) bei zwei unterschiedlichen Umweltzuständen Z1, Z2 haben. Bewertet man die Ergebnisse mit einer Nutzenfunktion, so ergibt sich z.B. folgende Entscheidungsmatrix: Ein extrem pessimistisch veranlagter Entscheidungsträger wird versuchen, den minimalen Nutzen (gemäß Matrix das minimale Ergebnis) zu maximieren (Minimax-Kriterium). Im Beispiel wählt er die Alternative A1. Dagegen wird der extreme Optimist die Alternative wählen, die beim Eintreten der jeweils für ihn günstigsten Umweltsituation zum besten bewerteten Ergebnis führt. Er wählt die Alternative A2 (Maximum-Kriterium). Alle derartigen Entscheidungsregeln setzen beim Mehrpersonenaktor die Bildung einer Sozialwahlfunktion voraus. Ist zwischen den Individuen kein gemeinsames Zielsystem als „intervenierende Variable” eingeschaltet, so bieten sich „am Rande” einer Theorie des Rationalverhaltens die Schlichtungsregeln der Bargaining-Theorien (z.B. Koalition, Ausgleichszahlungen) als normative Entscheidungsregeln an. Sie versuchen Lösungen im Sinn eines „fairen Schiedsrichtervorschlags”.

    Die Theorie des beschränkten Rationalverhaltens

    1. In der entscheidungstheoretischen Sprache lässt sich die „Unvollkommenheitssituation”, in der sich der Mensch befindet, wie folgt beschreiben: Entscheidungssituationen, in denen sämtliche Alternativen bekannt sind, finden sich relativ selten. Die Annahme, dass das Entscheidungssubjekt den Alternativen eindeutige Konsequenzen zuordnen kann, erweist sich ebenfalls als wirklichkeitsfremd. Schließlich besitzt der Mensch kein geschlossenes System von Zielen, Wünschen und Motiven. Aus diesen Gründen verlieren die oftmals brillanten entscheidungslogischen Modelle ihre Praktikabilität.

    2. Die Entscheidungslogik geht von einem gegebenen Problem aus und schenkt dem Prozessablauf wenig Beachtung. Eine Betrachtung der Phasen des Entscheidungsprozesses macht jedoch eine Reihe von Beschränkungen sichtbar. Erste Schwierigkeiten ergeben sich beim Erkennen und Abgrenzen des Problems (Anregungsphase). Nur in Ausnahmefällen wird es möglich sein, in der anschließenden Suchphase einen vollständigen Katalog der Alternativen und ihrer Konsequenzen zu erstellen. Demzufolge ist in der Optimierungsphase kaum noch die Wahl der günstigsten Alternative möglich. Oft verfügt der Entscheidungsträger auch gar nicht über eindeutige Zielvorstellungen. Die Analyse der Machtbeziehungen beleuchtet die Begrenzungen der Durchsetzungsphase. Die Ergebnisse der Kontrollphase schließlich führen nur in bestimmten übersichtlichen Fällen durch Rückkoppelungsinformationen zu Revisionsentscheidungen.

    3. Unabhängig von den in den Phasen des Entscheidungsprozesses auftretenden Begrenzungsfaktoren erschweren weitere Hindernisse ein rationales Verhalten des Entscheidungsträgers im Sinn der Entscheidungslosigkeit. Das Entscheidungssubjekt ist nach Auffassung der Theorie des beschränkten Rationalverhaltens ein informationsverarbeitendes System, dessen Verarbeitungskapazität und -geschwindigkeit begrenzt sind. Der Entscheidungsträger empfängt von seiner Umwelt Informationen. In einem Denkprozess versucht er sie problementsprechend zu ordnen und gelangt dadurch zu Lösungen seines Problems.

    Häufig ist es allerdings nur eine Routinereaktion. Echte Entscheidungsprozesse (Suchverhalten) sind i.d.R. einmalig. Sie bleiben einer Programmierung verschlossen, wenngleich auch hier einzelne Vorgänge (z.B. Informationssuche) Routinecharakter tragen können. Bestmögliche Lösungen sind meist ausgeschlossen. Der Entscheidungsträger begnügt sich mit „befriedigenden” Lösungen. Er strebt ein bestimmtes Anspruchs- oder Zufriedenheitsniveau an. Ein Entscheidungsprozess wird ausgelöst, wenn die realisierte Zielrichtung unter dem Anspruchsniveau liegt. Findet sich keine Handlungsalternative, die eine Erreichung des Anspruchsniveaus gewährleistet, so ist eine Senkung des Anspruchsniveaus zu erwarten.

    4. Ein Entscheidungssubjekt verfolgt i.Allg. mehrere Ziele. In diesem Fall sind für alle Ziele Mindestansprüche zu formulieren. Für die Entscheidungstheorie ergibt sich die zusätzliche Schwierigkeit, Aussagen über die Reihenfolge zu machen, in der Anpassungen der verschiedenen Anspruchsniveaus vorgenommen werden (deskriptiv) oder werden sollen (normativ). Die Beschränkungen des Individuums haben bei der Lösung komplexer Aufgaben in der Realität zur Bildung von Organisationen geführt. Die Analyse arteigener Beschränkungen der Mehrpersonenentscheidungen stellt die Verbindung zwischen Entscheidungs- und Organisationstheorie her. V.a. finden die Forschungsergebnisse der Organisationstheoretiker Beachtung, die systematisch Kommunikations- und Machtbeziehungen in ihre Überlegungen einbeziehen.

    5. Die Hinweise zur Erfassung des beschränkt-rationalen Entscheidungsverhaltens machen die Schwierigkeiten sichtbar, vor denen die Entscheidungstheorie in ihrem Bemühen um ein realistisches Modell des entscheidenden Menschen steht. Die bestehenden Modellansätze können nicht in jeder Hinsicht überzeugen. Sie zeigen jedoch Wege auf, wie durch interdisziplinäre Forschung die zum Teil unrealistischen Annahmen der entscheidungslogisch orientierten Entscheidungstheorie zu überwinden sind.

    In der neueren Entwicklung lässt sich immer stärker die Trennung zwischen normativer und deskriptiver Analyse des Entscheidungsverhaltens erkennen. Auf deskriptiver Basis wird der Versuch zur Entwicklung von Simulationsmodellen des Entscheidungsverhaltens unternommen. Die Erfolg versprechendsten Ansätze zeigen sich dabei in der psychologischen Theorie des individuellen Problemlösungsverhaltens und in sozialwissenschaftlichen Kampf- und Verhandlungstheorien. Schließlich bestehen Ansätze zur Entwicklung heuristischer Entscheidungsmodelle (z.B. „Science of Muddling through”).

    Vgl. auch Wirtschafts- und Sozialkybernetik, entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre, Informationsökonomik, Spieltheorie, experimentelle Wirtschaftsforschung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com