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Erb- und Stiftungsmanagement

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In Kreditinstituten besetzen Experten die Kompetenzen bezüglich  Erb- und Stiftungsangelegenheiten z.B. Übertragung von Vermögenswerten, Verfügungen von Todes wegen, Unternehmensnachfolgen, Stiftung als mögliches Gestaltungselement. Die zentralen Ansprechpartner in den Kreditinstituten sind oftmals juristisch ausgebildet und fungieren für Ihre Kunden gemeinhin auch als Bindeglied zwischen Steuerberater, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Anwaltskanzlei.

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