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Erbschaft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    den Erben eines Verstorbenen durch Erbfall aus dem Nachlass zugewachsenes Vermögen.

    Vgl. auch Erwerb von Todes wegen.

    Erbschaftsteuerliche Behandlung: Die Erbschaft unterliegt der Erbschaftsteuer.

    Einkommen- und körperschaftsteuerliche Behandlung: Einmalige Vermögensanfälle.

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