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Erbschaftsbesitzer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    jeder, der etwas aus einer Erbschaft erlangt hat und es aufgrund vermeintlichen eigenen Erbrechts in Anspruch nimmt (§ 2018 BGB).

    Vgl. auch Erbschaftsanspruch.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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