Ernteertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Sinne der amtlichen Landwirtschaftsstatistik: bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland die eingebrachte Ernte, für Getreide auf 14 Prozent Feuchtigkeit umgerechnet; bei Gemüse und Obst marktfähige Ware, gleichgültig, ob sie voll verwertet werden kann oder nicht; bei Wein eingebrachte Ernte.
Vgl. auch Hektarertrag.
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