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Revision von ERP-Kredite vom 22.06.2009 - 09:30

ERP-Kredite

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    1. Begriff: Kredite aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, die von der Bundesregierung für Zwecke der Wirtschaftsförderung eingesetzt werden. Zu den einzelnen Verwendungszwecken vgl. ERP-Programme. In der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1950er-Jahre eingesetzt, sind ERP-Kredite zum Vorbild für zahlreiche andere kreditwirtschaftliche Fördermaßnahmen geworden.

    2. Merkmale: Langfristigkeit (zehn bis 20 Jahre Laufzeit); unter dem Marktzinsniveau liegende Festzinssätze für die gesamte Laufzeit; Recht des Schuldners auf jederzeitige Rückzahlung des Kredits ohne Vorfälligkeitskosten. ERP-Kredite werden über Geschäftsbanken vergeben, wobei übliche Kriterien der Kreditwürdigkeit angelegt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von ERP-Krediten.

    Vgl. auch Strukturpolitik, Mittelstandsförderung.

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