Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von ERP-Kredite vom 19.02.2018 - 15:53

ERP-Kredite

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kredite aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, die von der Bundesregierung für Zwecke der Wirtschaftsförderung eingesetzt werden. Zu den einzelnen Verwendungszwecken vgl. ERP-Programme. In der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1950er-Jahre eingesetzt, sind ERP-Kredite zum Vorbild für zahlreiche andere kreditwirtschaftliche Fördermaßnahmen geworden.

    2. Merkmale: Langfristigkeit (zehn bis 20 Jahre Laufzeit); unter dem Marktzinsniveau liegende Festzinssätze für die gesamte Laufzeit; Recht des Schuldners auf jederzeitige Rückzahlung des Kredits ohne Vorfälligkeitskosten. ERP-Kredite werden über Geschäftsbanken vergeben, wobei übliche Kriterien der Kreditwürdigkeit angelegt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von ERP-Krediten.

    Vgl. auch Strukturpolitik, Mittelstandsförderung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com