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Ertragsteuern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ertragsteuern sind Steuern, die das wirtschaftliche Ergebnis einer Besteuerung unterwerfen.

    Zu den Ertragsteuern zählen die Einkommensteuer - differenziert nach der Erhebungsform die veranlagte Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.

    Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern ist im Falle der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer das zu versteuernde Einkommen, im Falle der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag.

    Durch Anwendung der Grundtabelle oder der Splittingtabelle auf das zu versteuernder Einkommen ermittelt sich für die natürliche Person die tarifliche Einkommensteuer, durch Anwendung des Körperschaftsteuersatzes auf das zu versteuernder Einkommen die Körperschaftsteuer der juristischen Person. Die festzusetzende Gewerbesteuer ergibt sich, indem zuerst der Steuermessbetrag durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag ermittelt und dieser dann mit dem Hebesatz multipliziert wird.

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