Direkt zum Inhalt

Erwerbslosenquote

Definition: Was ist "Erwerbslosenquote"?

Die Erwerbslosenquote stellt den Anteil Erwerbsloser an allen Erwerbspersonen (bestehend aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen) dar.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Definition: Die Erwerbslosenquote stellt den Anteil der Erwerbslosen an allen Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) dar. Damit erfasst sie – ähnlich wie die Arbeitslosenquote – die relative Unterauslastung des Produktionsfaktors Arbeit(-skraft).

    2. Abgrenzung: Die Erwerbslosenquote ist von der nach nationalen Kriterien festgelegten Arbeitslosenquote abzugrenzen.

    3. Erhebung und Erfassungsmerkmale: Die Erwerbslosenquote wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt (StBA) nach den international vergleichbaren Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ermittelt (Labor-Force-Konzept) und im Rahmen der monatlichen „ILO-Arbeitsmarktstatistik“ veröffentlicht. Die Untersuchung des StBA kennt nicht die Unterscheidung zwischen registrierten und nicht registrierten Arbeitslosen (Arbeitslose). Im Gegensatz zu den Daten der Bundesagentur für Arbeit werden hier durch eine Telefonumfrage auch nicht gemeldete Arbeitsuchende als Erwerbslose erfasst. Als erwerbslos gilt, wer weniger als eine Stunde pro Woche arbeitet, aber mehr arbeiten will. (Nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit gilt als arbeitslos, wer weniger als 15 Wochenstunden arbeitet). Die Gesamtzahl der Erwerbslosen wird anhand einer Stichprobe hochgerechnet. Damit wird die Stille Reserve automatisch erfasst, hingegen fallen geringfügig Beschäftigte sowie Arbeitsunwillige heraus. Ebenso berücksichtigt das StBA ausschließlich die Inländer (Inländerkonzept). Laut ILO umfasst das Gesamtpotenzial Personen bis zum 75. Lebensjahr, während die Agentur für Arbeit nur Personen bis zum 65. Lebensjahr betreut.

    . Empirische Differenz: V.a. aufgrund der restriktiven Definition (höchstens eine Stunde Arbeit pro Woche) werden z.B. Personen, die bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten und so gemäß SGB III arbeitslos sein können, nicht als Erwerbslose gezählt. Deshalb liegen die vom StBA ermittelte Erwerbslosenzahl und die Erwerbslosenquote zumeist deutlich unter der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahl und der Arbeitslosenquote.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com