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erwerbswirtschaftliches Prinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    normative Vorstellung von wirtschaftlicher Betätigung zum Zweck der Gewinnerzielung, galt lange Zeit als das eigentliche Identitätsprinzip der Betriebswirtschaftslehre. Zu unterscheiden ist Gewinnmaximierung und angemessene Gewinnerzielung bzw. Kostendeckung (Angemessenheitsprinzip der Gewinnerzielung). Das erwerbswirtschaftliche Prinzip gilt als systembezogener Tatbestand im Sinn von E.Gutenberg und soll die Leitmaxime von (i.d.R. privaten) Unternehmen innerhalb einer Verkehrswirtschaft bzw. Marktwirtschaft zum Ausdruck bringen. Es wird ergänzt durch ein Bedarfsdeckungsprinzip.

    Anders: Wirtschaftlichkeitsprinzip.

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