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EU-Agenturen

Definition: Was ist "EU-Agenturen"?
Die EU verfügt über eine Vielzahl von Einrichtungen des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die unabhängig von den EU-Institutionen arbeiten. Sie haben bestimmte technische, wissenschaftliche und administrative Aufgaben in bestimmten Bereichen.

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    Die EU verfügt über eine Vielzahl von Einrichtungen des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die unabhängig von den EU-Institutionen arbeiten. Sie haben bestimmte technische, wissenschaftliche und administrative Aufgaben in bestimmten Bereichen. Im Rahmen der „Ersten Säule” gibt es aktuell (2008) 25 Agenturen. Dazu zählen etwa das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung (Cedefop), das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OHIM), die Europäische Agentur für Wiederaufbau (EAR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Im Rahmen der „Zweiten Säule” gibt es drei derartige Einrichtungen, die von der WEU in die EU überführt worden sind: Das EU-Satellitenzentrum in Torrejón (Spanien), das Europäische Verteidigungsagentur (EDA) in Brüssel und das EU-Institut für Sicherheitsstudien in Paris. Europol (Europäisches Polizeiamt), Eurojust (Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit) und die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) sind die drei Einrichtungen, die innerhalb der „Dritten Säule” gegründet wurden. Hinzu kommen sog. "Exekutivagenturen", die für die Verwaltung bestimmter EU-Förderprogrammen zuständig sind, z.B. im Bildungs- und Forschungsbereich.

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