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EU-Agenturen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die EU verfügt über eine Vielzahl von Einrichtungen des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die unabhängig von den EU-Institutionen arbeiten. Sie haben bestimmte technische, wissenschaftliche und administrative Aufgaben in bestimmten Bereichen. Im Rahmen der „Ersten Säule” gab es im Jahre 2004 15 Agenturen. Dazu zählen etwa das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, die Europäische Agentur für Wiederaufbau (in Südosteuropa) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Im Rahmen der „Zweiten Säule” gibt es zwei derartige Einrichtungen, die von der WEU in die EU überführt worden sind: Das EU-Satellitenzentrum in Torrejón (Spanien) und das EU-Institut für Sicherheitsstudien in Paris. Europol (Europäisches Polizeiamt) und Eurojust (Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit) sind die beiden Einrichtungen, die innerhalb der „Dritten Säule” gegründet wurden. Die Errichtung einer Agentur für die Kontrolle der Außengrenzen und einer Clearing-Stelle für (Geheimdienst-)Informationen ist abzusehen.

    Weitere Informationen unter www.europa.eu.int

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