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EU-Erweiterung

Definition: Was ist "EU-Erweiterung"?

Die Erweiterung der EG bzw. EU von anfänglich sechs Gründungsmitgliedern auf 15 Mitgliedsstaaten vollzog sich in mehreren Etappen. Um der EU beitreten zu können, muss ein Staat nach Art. 49 EUV dem europäischen Kontinent angehören sowie die folgenden Grundsätze beachten: Demokratie, Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit. Zusätzlich wurden für den aktuellen Beitrittsprozess vom Europäischen Rat bestimmte politische und wirtschaftliche Bedingungen festgelegt.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die Erweiterung der EG bzw. EU von anfänglich sechs Gründungsmitgliedern (Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande) auf 15 Mitgliedsstaaten vollzog sich in mehreren Etappen: 1975 (Großbritannien, Irland, Dänemark), 1981 (Griechenland), 1986 (Portugal und Spanien), 1995 (Finnland, Österreich, Schweden). Am 1.5.2004 traten der EU bei: Die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei. Bulgarien und Rumänien sind 2007 beigetreten, sind allerdings aufgrund weiter bestehender Probleme in den Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung und organisierte Kriminalität einem bes. Mechanismus zur Zusammenarbeit und Überprüfung der Fortschritte in diesen Bereichen unterworfen. Die Türkei, Kroatien und die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien sind Beitrittskandidaten.

    2. Merkmale der Erweiterung: a) Beitrittskriterien: Um der EU beitreten zu können, muss ein Staat nach Art. 49 EUV dem europäischen Kontinent angehören sowie die folgenden Grundsätze beachten: Demokratie, Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit. Zusätzlich wurden für den aktuellen Beitrittsprozess vom Europäischen Rat bestimmte politische und wirtschaftliche Bedingungen festgelegt. Diese sog. Kopenhagen-Kriterien verlangen von einem zukünftigen Mitgliedsstaat:
    (1) Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Achtung und Schutz von Minderheiten,
    (2) eine funktionierende Marktwirtschaft,
    (3) die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards, und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen (Acquis Communautaire) sowie die Akzeptanz der grundlegenden Ziele der EU (inkl. der politischen, wirtschaftlichen und währungspolitischen Integration).

    b) Vorbeitrittsprozess: Die EU strukturiert, beobachtet und unterstützt den Vorbeitrittsprozess. Sie stellt verschiedene Finanzierungsinstrumente bereit. Die Anfang der 1990er-Jahre abgeschlossenen Europa-Abkommen bildeten die Grundlage eines umfassenden Anpassungsprozesses der Beitrittskandidaten. Diese wurden ergänzt durch eine „Vorbeitrittsstrategie”, die sich aus drei Instrumenten zusammen setzten:
    (1) Beitrittspartnerschaften: Auf ihrer Basis legte jeder Beitrittskandidat nationale Programme zur Beitrittsvorbereitung fest, die kurz- und mittelfristige Prioritäten enthielten und deren Erreichung mit finanzieller Hilfe aus dem EU-Budget unterstützt wurden (bis 2006 durch die Programme PHARE, ISPA und SAPARD, danach durch das neue Instrument IPA.

    3. Wirtschaftliche Auswirkung der Erweiterung: Im Februar 2009 hat die Europäische Kommission anlässlich des fünfjährigen Jubiläums der Erweiterung von 2004 eine wirtschaftliche Bilanz der Erweiterung erstellt. Folgende Ergebnisse sind hervorzuheben:

    • Insgesamt hat sich der Handel zwischen alten und neuen Mitgliedsstaaten zwischen 1999 und 2007 ungefähr verdreifacht.
    • Die Exporte aus den alten Mitgliedsstaaten zu den neuen Mitgliedsstaaten ist von 98 Mrd. Euro auf 259 Mrd. Euro zwischen 1999 und 2007 gewachsen. Im gleichen Zeitraum sind die Exporte von den neuen Mitgliestaaten in die alten Mitgliedsstaaten von 77 Mrd. Euro auf 234 Mrd. Euro gewachsen. Der Handel zwischen den neuen Mitgliedsstaaten hat sich fast verfünffacht, von weniger als 15 Mrd. Euro auf 77 Mrd. Euro.
    • Deutschland hat die Erweiterung in bes. Maße genutzt: Der Handelsbilanzüberschuss gegenüber den 12 neuen Mitgliedsstaaten wuchs von 1,6 Mrd. Euro in 1994 auf ca. 17 Mrd. Euro im Jahr 2007. Die dt. Exporte in die 12 neuen Mitgliedsstaaten wuchsen von 17,5 Mrd. Euro in 1994 auf ca. 102 Mrd. Euro in 2007.
    • Der Erweiterungsprozess hat Wohlstand und Jobs in ganz Europa geschaffen, zu grösserer Wettbewerbsfähigkeit beigetragen und Einkommensunterschiede verringert. Hierbei gibt es in bestimmten Sektoren (Maschinenbau, Möbel, Chemikalien) einen direkten Zusammenhang zwischen Investitionen in den neuen Mitgliedsstaaten und Beschäftigungswachstum in den alten Mitgliedsstaaten.
    • Seit 2004 ist robustes Beschäftigungswachstum in den neuen Mitgliedsstaaten (+1,5 Prozent jährlich) und in den alten Mitgliedsstaaten (+1 Prozent jährlich) zu beobachten.
    • In den neuen Mitgliedsstaaten können 1,75 Prozent zusätzliches Wachstum auf den Erweiterungsprozess zurück geführt werden, in den alten Mitgliedsstaaten 0,1 Prozent.
    • Bis auf wenige Ausnahmen gibt es keine Hinweise darauf, dass die Erweiterung schwerwiegende Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt der alten Mitgliedsstaaten nach sich gezogen hat oder in Zukunft zu solchen Verzerrungen führen könnte. Der Anteil von EU-10 Arbeitnehmern an der erwerbstätigen Bevölkerung in den EU-15 Mitgliedsstaaten bleibt durchschnittlich unter einem Prozent, mit Ausnahme von Irland und Großbritannien. Vgl. Freizügigkeit.

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