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EU-Preisverordnung
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Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, EG-Verordnung Nr. 2560/2001. Die EU-Kommission war mit den Fortschritten des Europäischen Kreditgewerbes im grenzüberschreitenden Euro-Massenzahlungsverkehr (Laufzeit/Gebühren) unzufrieden, so dass der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf Vorschlag der EU-Kommission am 19.12.2001 eine Verordnung verabschiedeten, die u.a. regelte, dass
(1) mit Wirkung vom 1.7.2002 die Gebühren, die für grenzüberschreitende elektronische Zahlungsvorgänge (z.B. Kartenzahlungen) in Euro bis zu einem Betrag von 12.500 Euro erhoben werden, denen für inländische Zahlungen entsprechen müssen;
(2) mit dem 1.7.2003 die gleiche Regelung auch für grenzüberschreitende Überweisungen in Euro bis zu einem Betrag von 12.500 Euro gilt. Diese Regelung wurde an die Bedingung, dass der Bankkunde die Internationale Kontonummer (IBAN - International Bank Account Number) und die Internationale Bankleitzahl (BIC - Bank Identifier Code) des Empfängers für die Durchführung der Überweisung zur Verfügung stellt.
(3) mit Wirkung zum 1.1.2006 der Grenzbetrag von 12.500 auf 50.000 Euro heraufgesetzt wird.
Die Verordnung ist eine drastische Lösung für die Beseitigung der Gebührenunterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Euro-Massenzahlungen. Sie bringt für die Preispolitik der Banken erhebliche Einschränkungen und „bestraft” auch Länder mit niedrigen Gebühren für nationale Zahlungen (wie z.B. Deutschland). Aber sie hat die Anstrengungen der Banken zur Erreichung eines gemeinsamen Euro-Zahlungsraums erheblich forciert.
Vgl. auch Single Euro Payments Area (SEPA), EPC.
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