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Europäische Beschäftigungspolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Amsterdamer Vertrag von 1997 enthält erstmals ein eigenständiges Vertragskapitel (ursprünglich Art. 125-130, inzwischen Art. 145-150) zur besseren supranationalen Koordinierung und Steuerung der  unterschiedlichen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitiken, die infolge des Subsidiaritätsprinzips in nationaler Zuständigkeit verbleiben.

    2. Verfahren: Die Akteure beschließen mittelfristig geltende „beschäftigungspolitische Leitlinien”. Die Mitgliedsländer setzen in sog. nationalen Aktionsplänen (NAPs) die gemeinsam beschlossenen Leitlinien mithilfe ihrer nationalspezifischen Instrumente und Verfahren um und erstatten jährlich Bericht über ihre Aktivitäten. Die Kommission evaluiert diese nationalen Berichte und erstellt einen synthetisierenden Gemeinsamen Beschäftigungsbericht, in den u.a. Vergleiche zwischen Ländern eingehen. Der Ministerrat kann mit qualifizierter Mehrheit an die Mitgliedsstaaten Handlungsempfehlungen aussprechen, die publiziert werden, aber ausschließlich nicht bindenden Charakter haben.

    3. Inhalte: Die erste Generation (1998-2002) bestand aus vier „Säulen” (Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Entwicklung des Unternehmergeistes, Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer, Stärkung und Ausbau der Maßnahmen für Chancengleichheit). Nach Überarbeitung und Wirkungsbewertung besteht die zweite Generation (2003-2008) aus drei übergreifenden "Querschnittsthemen" (Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und der Arbeitsproduktivität, Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung). Diese Ziele wurden in der folgenden Phase (2008-2010) kaum verändert, 2010 an die neue Strategie "EU 2020" angepasst (Erhöhung der Beschäftigungsquote, Heranbildung von Arbeitskräften und Förderung lebenslangen Lernens, Steigerung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme und Verbesserung des Zugangs, Bekämpfung von gesellschaftlicher Armut und Ausgrenzung. Seit 2005 erfolgt eine engere Abstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik bzw. die Zusammenführung beider Prozesse in den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung.

    4. Folgen: Diese „offene Methode der Koordination” stellt ein neues, im Vergleich zu früheren "weiches" Instrument der EU-Regulierung dar, welches inzwischen auch in anderen Politikfeldern Anwendung findet. In methodischer Perspektive sind Kausalbeziehungen der Interaktion zwischen nationaler und europäischer Ebene kaum zu ermitteln und messbare, durch die europäische Beschäftigungsstrategie verursachte Veränderungen schwierig zu belegen. Zumindest in einigen Mitgliedsländern sind prozedurale Wechsel in Governance und Politikgestaltung tiefergehend als substantielle Veränderungen.

    Vgl. auch Beschäftigungspolitik.

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