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Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Programm der Europäschen Union (EU), das von der Europäischen Kommission am 12.5.2004 als Strategiepapier vorgelegt worden ist. Ziel der ENP ist es, einen "Ring stabiler, befreundeter Staaten" um die EU herum zu etablieren und stabilsieren. Neben verbesserten Wirtschaftsbeziehungen sind die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschrechte vorgesehen. Die ENP hat ausdrücklich nicht die Erweiterung der EU zum Ziel. Zunächst nur an südliche Partnerländer gerichet (Union für den Mittelmeerraum), wurde das Programm 2008/2009 um eine sog. Östliche Partnerschaft erweitert. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die ENP mit Wirkung vom 1.12.2009 in Artikel 8 EUV rechtlich verankert. Die ENP wird durch das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) finanziert. Im EU-Finanzplan 2014-2020 stehen für die ENP 15,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Verschiedene Instumente stehen als Handlungsmöglichkeiten im Raum: neben Finanzierungshilfen insbes. technische Unterstützung durch den kurzfristigen Informationsaustausch mit Sachverständigen (TAIEX) und durch langfristig angelegte Verwaltungspartnerschaften mit Verwaltungen aus EU-Mitgliedstaaten (Twinning) in Form eines Projektes zum Kompetenzaufbau.

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