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europäische Normen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    EN-Normen. 1. Charakterisierung: Normen, die nicht als eigenständige Dokumente existieren, sondern in ihren nationalen Umsetzungen. Die Zustimmung (oder das Überstimmtwerden) zu einer europäischen Norm verpflichtet das betreffende Mitglied zur unveränderten Übernahme in das nationale Normenwerk. Die Übernahme einer europäischen Norm in das deutsche Normenwerk geschieht i.d.R. durch Hinzufügen einer nationalen Titelseite zu der dt. Originalfassung der europäischen Norm. Die Übernahmeverpflichtung einer europäischen Norm schließt auch die Zurückziehung etwaiger anderer nationaler Normen zum gleichen Thema mit ein.

    Kommt aufgrund notwendiger nationaler Abweichungen keine europäische Norm zustande, wird ein europäisches Harmonisierungsdokument erstellt, zu dem nationale Abweichungen erlaubt sind. Es werden A-Abweichungen aufgrund von (Rechts- oder Verwaltungs-)Vorschriften außerhalb der Zuständigkeit des Mitgliedes und B-Abweichungen aufgrund bes. technischer Bedürfnisse (für eine festgelegte Übergangsfrist) unterschieden.

    2. Ziel: Erstellung eines europäischen Normenwerks; Forcierung der Harmonisierung bestehender nationaler Normen.

    3. Grundlage: Weitestgehend werden internationale Normen zugrunde gelegt; (neue) technische Handelshemmnisse der EU gegenüber Drittländern sollen vermieden werden.

    4. Zuständigkeit: Die für die Normung in Westeuropa zuständigen, eng miteinander verbundenen Normeninstitutionen sind CEN (Comité Européen de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique).

    Vgl. auch internationale Normen.

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