Direkt zum Inhalt

Europarecht

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. I.e.S.: Bestand (sog. Acquis Communautaire) an Rechtsnormen (Primär- und Sekundärrecht) der EU, bes. der drei „Gemeinschaften” (EG, EGKS, EAG) sowie die im Zuge der Rechtssprechung des EuGH herausgebildeten allgemeinen Rechtsgrundsätze. Die EU verfolgt ihre Ziele im Rahmen einer eigenen Rechtsordnung; sie ist Rechtsgemeinschaft mit eigenen Rechtssetzungsbefugnissen.

    2. I.w.S.: Recht der europäischen internationalen Organisationen, d.h. neben der EU: Europarat, EFTA, Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), KSZE, OECD und WEU.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com