Eventualplan
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Ausführliche Definition
1. Begriff: Alternativer Plan für eine Periode, der gegenüber einem gegebenen Plan auf anderen Prämissen bzw. Szenarios aufbaut.
2. Merkmale: Mit der Ausarbeitung mehrerer solcher Pläne will man erreichen, dass man auf unterschiedliche Umweltentwicklungen angemessen reagieren kann (flexible Planung, Eventualplanung). Zu Beginn einer Periode wird dann der Plan gewählt, der auf den „richtigen“ Planprämissen aufbaut.
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