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ewige Anleihe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ewige Rente; Anleihe, deren Rückzahlungstermin weit hinausgeschoben, nicht vorausbestimmt oder unbekannt ist (z.B. bei Pfandbriefen). Der Schuldner behält sich dabei i.d.R. das Recht zur Tilgung vor.

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