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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kooperation von Herstellerunternehmen sowie von Exportfirmen, Banken und Transportunternehmen.

    I.e.S.: Kooperation zwischen Herstellerfirmen und (einem) Unternehmen des Exporthandels, wobei der Handelsebene i.d.R. die Führungsrolle zukommt. Die Zusammenarbeit ist vertraglich geregelt und beinhaltet die Durchführung von Exporten. Im Gegensatz zu einer Einschaltung im Rahmen des indirekten Exports durch Hersteller betreibt das Exporthandelsunternehmen hier keinen Eigenhandel. Es erhält von dem an den einzelnen Partner (Hersteller) gezahlten Rechnungsbetrag eine Provision und gegebenenfalls noch zusätzlich Regiekostenerstattung und Funktionsrabatte.

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