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Fabrikatsteuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Art der Verbrauchsteuer; Erhebung erfolgt nach völligem Abschluss des Herstellungsprozesses, wenn das Produkt die Fabrikationsstätte verlässt, z.B. Tabaksteuer, Mineralölsteuer.

    Vorteile für Finanzverwaltung:
    (1) Betrieblicher Versand ist leicht zu kontrollieren.
    (2) Exportmengen sind ggf. unmittelbar von der Besteuerung auszunehmen, so dass Steuerrückvergütungsverfahren entfällt.

    Anders: Fabrikationsteuer.

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