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Fachgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Betriebsform des Einzelhandels; die von einem Branchen-Fachmann, i.d.R. mit einschlägiger Ausbildung, geleitete, typisch mittelständische Einzelhandelsunternehmung. Fachgeschäfte finden sich in nahezu allen Branchen des Einzelhandels.

    Bes. Kennzeichen: Eher schmales, häufig sehr tiefes, in sich geschlossenes Branchen-Sortiment. Beratung durch speziell geschulte Verkaufskräfte sowie weitergehende Dienstleistungen (z.B. Zustellung, Warenversand, Geschenkverpackung, Reparatur, Installation, Umtausch). Standort bevorzugt an innerstädtischen Haupt- oder Nebenlagen, möglichst in der Nachbarschaft von Fachgeschäften anderer Branchen (Agglomeration). Preise wegen hoher Personal- und sonstiger Handlungskosten relativ hoch.

    2. Bedeutung: a) Viele Hersteller sehen den Vertrieb über den Fachhandel als geeigneten Absatzweg für ihre hochwertigen Produkte (z.B. Markenartikel). Bes. wegen ihres Beratungsangebots werden Fachgeschäfte für die Einführung neuer, beratungsbedürftiger Produkte bevorzugt; dabei wird häufig versucht, durch Vertriebsbindungen den Weg der Ware im Absatzkanal möglichst weitgehend zu kontrollieren (Fachhandelsbindung).

    b) Fachgeschäfte konnten durch vielfältige Anpassungsprozesse ihre Wettbewerbsfähigkeit zu großen Teilen erhalten. Hierbei hat der Anschluss an kooperative Gruppen (kooperative Gruppen des Handels) zu Kostenreduzierungen in Beschaffung und Verwaltung sowie zur Verbesserung von Entscheidungen des Handelsmarketing geführt.

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