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Faktorkosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine nur (noch) in der deutschen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) verwendete Bezeichnung für die Bewertung von Inlandsprodukt und Nationaleinkommen. Die Bewertung zu Faktorkosten bedeutet ohne „Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen”. Diesen Saldo enthalten die zu Marktpreisen bewerteten Größen.

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