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Farbgestaltung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Maßnahme der Arbeitsgestaltung, dient psychologischen, organisatorischen und sicherheitstechnischen Zwecken.
1. Psychische Auswirkungen: Unter Ausnutzung der farbpsychologischen Erkenntnisse werden Arbeitsräume farblich so gestaltet, dass diese je nach zu leistender Arbeit emotional stimulierend, beruhigend, die Konzentration fördernd o.Ä. wirken.
2. Organisatorische Zwecke: Die unterschiedliche farbliche Gestaltung von Abteilungsräumen kann die organisatorische Gliederung verdeutlichen. Durch farbliche Gestaltung von Medien, Unterlagen und Handhabungselementen können diese schnell und irrtumsfrei erfasst werden.
3. Sicherheitstechnische Zwecke: Die signalisierende Wirkung von Farbe wird zu gezieltem Einsatz im sicherheitstechnischen Bereich verwendet, bes. kontrastierende Farben (rot/weiß), (schwarz/gelb). Die Lichtquellen können durch entsprechende farbliche Gestaltung des Untergrundes besser ausgenutzt werden.
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