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Revision von Fertigungseinzelkosten vom 14.02.2018 - 17:46

Fertigungseinzelkosten

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    zur Erstellung eines Erzeugnisses im Fertigungsbereich anfallende Einzelkosten (Fertigungskosten). Zu den Fertigungseinzelkosten werden häufig Einzellohnkosten (Fertigungslöhne) und Sondereinzelkosten der Fertigung gezählt.

    Die Fertigungseinzelkosten oder Teile von ihnen dienen in der Vollkostenrechnung häufig als Bezugsgrößen für die Verteilung der Fertigungsgemeinkosten auf die Kostenträger; sie werden selbst von der Kostenartenrechnung direkt in die Kostenträgerrechnung übernommen.

    In der Einzelkostenrechnung gilt die direkte Erfassbarkeit der Mengenkomponente für die Anerkennung als Fertigungseinzelkosten als nicht ausreichend. Zusätzlich ist die Zurechenbarkeit der Ausgaben nach dem Identitätsprinzip erforderlich. Deshalb sind v.a. die Einzellohnkosten, in geringem Umfang auch Teile der Materialeinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung, keine Fertigungseinzelkosten

    Gegensatz: Fertigungsgemeinkosten.

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