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festes Termingeschäft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Termingeschäft, bei dem eine unbedingte Pflicht zur Vertragserfüllung besteht, d.h. beide Vertragsparteien sind an die Erfüllung des Vertrags gebunden und Lieferung sowie Bezahlung müssen zu dem vereinbarten Termin erfolgen.

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