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Finanzierungsregel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Begriff:
Bilanzstrukturnorm, die auf die Liquiditätssicherung abstellt (Liquidität). Die Finanzierungsregel stellt eine Sollvorschrift bez. der Zusammensetzung des Kapitals dar.
II. Arten:
1. Vertikale Finanzierungsregel (Kapitalstrukturregel): bezieht sich auf die Zusammensetzung des Kapitals; keine Beziehung zur Verwendung der finanziellen Mittel (Sollvorschrift bez. des Verschuldungsgrades).
2. Horizontale Finanzierungsregel: bezieht sich auf Kapital- und Vermögensstruktur: a) Goldene Finanzierungsregel: Fristen zwischen Kapitalbeschaffung und -rückzahlung einerseits und Kapitalverwendung andererseits sollen sich entsprechen.
b) Goldene Bilanzregel: Die Forderung nach Fristenkongruenz zwischen Kapital und Vermögen wird mit der Forderung nach der Verwendung bestimmter Finanzierungsarten verbunden.
III. Beurteilung:
Der Finanzierungsregel liegt die Vorstellung zugrunde, ihre Einhaltung gewährleiste die Liquidität des Unternehmens. Die zukünftige Liquidität wird nicht von der Vermögens- und/oder Kapitalstruktur, sondern von der Qualität künftiger Einzahlungen bestimmt. Finanzierungsregeln sind wenig geeignet, die Finanzierung eines Unternehmens zu beurteilen.
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