Direkt zum Inhalt

Finanzrichter

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Richter am Finanzgericht. Für die Berufsrichter gilt das allg. Richterrecht. Die ehrenamtlichen Finanzrichter (ehrenamtliche Richter) wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie müssen Deutsche sein und sollen das 30. Lebensjahr vollendet haben; sie werden von einem Wahlausschuss gewählt, dem u.a. der Präsident des Finanzgerichts und sieben vom Landtag durch einen Landtagsausschuss oder nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen gewählte Vertrauensleute angehören (§ 23 FGO).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com