Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Flatrate vom 16.02.2018 - 15:34
- Revision von Flatrate vom 05.06.2009 - 13:34
- Revision von Flatrate vom 22.07.2009 - 10:37
- Revision von Flatrate vom 26.10.2009 - 16:51
- Revision von Flatrate vom 15.02.2013 - 16:41
- Revision von Flatrate vom 07.06.2013 - 13:39
- Revision von Flatrate vom 14.11.2017 - 18:31
- Revision von Flatrate vom 16.02.2018 - 15:34
Flatrate
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Festpreis (vgl. Pauschalpreis), der die unbegrenzte Nutzung eines Gutes gewährt. Flatrates werden zum Beispiel in der Telekommunikation angeboten, wo z.B. Mobilfunkkunden bei Bezahlung einer festen monatlichen Flatrate unbegrenzt telefonieren können.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon