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flüssige Mittel

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bestand an Geld- und Vermögenswerten, die bei Bedarf in Geld gewandelt werden können (Liquidität). Zu den flüssigen Mitteln gehören: Kassenbestände, Sichteinlagen, Wechsel (soweit sie diskontfähig sind), Schecks und (börsengängige) Wertpapiere.

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